Tattoo Atelier
Hell´s Needle
1. Ich tätowiere grundsätzlich erst ab 18 Jahre. In wenigen ausnahmen auch ab 17 Jahre.
Bei Personen unter 18 Jahren tätowiere ich ausschließlich nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, sowie Kopie des Personalausweises des Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten. Zusätzlich muss der Erziehungsberechtigte beim Beratungsgespräch und Tätowieren anwesend sein. Es sind keine Namen, größere oder direkt sichtbare Tattoos möglich.
2. Jugendlichen unter 14 Jahren ist der Zutritt in meinem Atelier auch mit Erziehungsberechtigtem untersagt!
3. Ich tätowiere keine Personen die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, eine Schwangerschaft besteht, während der Stillzeit, bei Einnahme von Blutverdünnenden Medikamenten.
4. Das Auftragen von Betäubungssalben (Emla usw.) ist verboten. Bei nicht Einhaltung verfällt der Termin und die Anzahlung. Sollte eine örtliche Betäubung notwendig sein, wird diese von mir vorgenommen.
5. Ich behalten mir vor, Kunden unbegründet abzulehnen. Dies gilt insbesondere für politische/rassistische Wunschmotive.
6. Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, dem Tätowierer über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (zB. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.).
7. Bei Terminabsprachen verlange ich eine Anzahlung in Höhe von 30 % des wertes vom Tattoo, mindestens aber 50€, die nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet wird. Termine können spätestens bis 48h vor Termin verschoben werden, damit ich den Termin neu belegen kann. Geschieht dies nicht behalten ich die Anzahlung ein. Bei Terminabsagen ohne triftigen Grund wird die Anzahlung nicht rückerstattet! Wird rechtzeitig absagt und es wurde eine Vorlage schon angefertigt, wird die Hälfte von der Anzahlung wegen bereits geleistete Dienste einbehalten. Der Rest wird nur als Gutschrift rückerstattet.
8. Der Mindestpreis für ein Tattoo liegt bei 70 € da ich auch bei kleineren Arbeiten meinen Hygienestandard halten will. Auch das kostet mir Zeit und Geld.
9. Das Tattoo Atelier kann keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch die Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Tattoo Studios.
10. Das Tattoo wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt. Ich Verwende nur sterile Nadeln und Einwegmaterialien. Ich benutze nur Farben die in Deutschland zugelassen sind. Ich verwende Nitril Handschuhe, um eine Unverträglichkeit auf Latex zu vermeiden. Für mich hat Hygiene und Sauberkeit höchste Priorität.
11. Die Tattoo Motive können aus meine große Vorlagenauswahl ausgewählt werden. Ich verändere die Vorlage nach euren Wünschen. Tattoo Ideen aus Google & Co können auch ausgedruckt mitgebracht werden, bitte nicht auf Stick oder ähnlichem. Selbstverständlich entwerfe ich auch für euch individuell angefertigte Motive. Selbstgezeichnete Tattoo Motive sind Eigentum vom Tattoo Atelier und dürfen nur nach Absprache mit dem Tattoo Atelier weiter verwendet oder mitgenommen werden.
12. Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand der Tätowierung und kann vorher nicht genau festgelegt werden. Die Erstellung des gewünschten Tattoo Motive ist inklusive, solange sie im vertretbaren zeitlichen Rahmen liegt. Genaueres dazu lege ich fest und spricht es mit dem Kunden ab.
13. Der Preis für ein Tattoo versteht sich inklusive nach stechen. Ich empfehle, das abgeheilte Tattoo nach ca. 6 Wochen mir zu zeigen. Nach Stichtermine sind innerhalb 3 Monaten wahrzunehmen, ansonsten verfällt jegliche Ansprüche. Es fallen nur die Material kosten in Höhe von 30€ innerhalb der 3 Monaten. Danach der ganz normaler Stundensatz.
14. Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach beenden der Leistung. Am Tattoo-Termin ist der Preis in voller Höhe zu bezahlen, nachdem die erbrachte Leistung beendet worden ist. Dies trifft insbesondere auf Tattoo-Termine zu, die sich aufgrund eines umfangreichen bzw. aufwendigen Motivs über mehrere Sitzungen erstrecken. Jede Sitzung wird komplett bezahlt. Ratenzahlung wird nicht akzeptiert.
15. Geschenkgutscheine/gutschriften können zu jedem Betrag bei mir gekauft werden. Gutschriften werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge. Gutschriften können nach Absprache mit dem Studio auf eine andere Person übertragen werden. Gutschriften sind 6 Monaten gültig. Gutschriften werden nicht als Anzahlung akzeptiert.
16. Ich übernehme keine Haftung für Folgeprobleme durch zB. Falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, Solarium, Schwimmbäder etc.
17. Es wird über Risiken, Nebenwirkungen, sowie spätere Pflege (vor und nach dem Ausheilen) informiert und ich stehen jederzeit für Beratung und Fragen zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich die Pflegeanleitung für Tattoo nach besten Wissen und Gewissen einzuhalten.
18. Das Tattoo Atelier hat das Recht für alle vom Kunden verursachte Schäden eine Wiedergutmachung zu fordern. Ladendiebstähle werden zur Anzeige gebracht.
19. Das Tattoo Atelier ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen und von Besitz des Kunden die mit in das Tattoo Studio gebracht wurden.
20. Der Kunde verpflichtet sich, während seines Besuches im Tattoo Studio eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. Sollte sich der Kunde selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat der Tätowierer das Recht, den Kunden aus dem Tattoo Atelier zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen.
21. Sollte der Kunde eine Beschwerde oder Reklamation über den Service, bzw. das gekaufte Produkt haben, so muss dies schnellstmöglich, spätestens aber 7 Tage nach Erkennen der Reklamation Grundes dem Studio Inhaber bzw. dem Tätowierer gemeldet werden. Das Tattoo Atelier muss innerhalb der darauffolgenden 7 Arbeitstage eine akzeptable Lösung unterbreiten, um die Reklamation auszuräumen. Ist eine Reklamation berechtigt, muss das Tattoo Atelier die reklamierte Arbeit ohne zusätzliche Zahlung erneut leisten, bzw. das reklamierte Produkt ersetzen.
22. Weiter ist der Kunde darüber aufgeklärt, das das Tattoo tatbestandlich eine Körperverletzung im Sinne der §§223,223 a StGB darstellt. Der Kunde willigt, entsprechend §226 a StGB, ausdrücklich in diese Körperverletzung ein.
Stand: August 2017